Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz verpflichtet, nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 des Verpackungsgesetzes unentgeltlich zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Verwertung zu sorgen.

DOKAS verwendet folgende Verpackungsmaterialien im Sinne dieser Regelung:

  • Transportverpackungen (Verpackungen, die den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden, und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind)
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen.

Wir sind verpflichtet, diese Verpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackungen an uns zurückzusenden. Die Entscheidung darüber, ob Verpackungen zurückgegeben oder in Eigenregie entsorgt werden, trifft allein der Kunde.

Mit diesem Hinweis wollen wir erreichen, dass die Erfüllung unserer Verwertungsanforderungen erleichtert wird. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

Bitte sprechen Sie uns an, sofern Sie hierzu Fragen haben sollten. Vielen Dank!